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Kanzleiporträt · Insolvenzrecht · Stuttgart

Reinhard & Partner

Rechtliche Orientierung für Unternehmen in der Krise, Gläubiger und Privatpersonen.

Redaktionelles Profil auf Grundlage der Kanzleiwebsite · Stand: 28. Oktober 2026 · Keine Mandantenbewertung

Über die Kanzlei

Reinhard & Partner ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart. Die Kanzlei nennt auf ihrer Website Unternehmensinsolvenz, Sanierung und Restrukturierung, Privatinsolvenz sowie Verwaltung und Gläubigerrechte als Tätigkeitsfelder. Darüber hinaus veröffentlicht sie Immobilienangebote aus laufenden Verfahren in der Region Stuttgart.

Das öffentlich beschriebene Beratungsangebot richtet sich an Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Situationen, Privatpersonen mit Schulden sowie Beteiligte an Insolvenzverfahren. Die Website betont persönliche Beratung und eine nachvollziehbare Einordnung der rechtlichen Situation.

Tätigkeitsfelder im Überblick

Unternehmensinsolvenz

Die Kanzlei beschreibt die Einordnung unternehmerischer Pflichten und die rechtliche Vorbereitung der nächsten Entscheidungen als Teil ihres Angebots. Im Mittelpunkt stehen die Situation des Unternehmens und mögliche Wege im Insolvenzverfahren.

Sanierung & Restrukturierung

Als mögliche Ansätze nennt die Kanzlei außergerichtliche Einigungen, Eigenverwaltung und Restrukturierungspläne. Welche Lösung infrage kommt, hängt von der wirtschaftlichen Lage und den rechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Unternehmens ab.

Verwaltung & Gläubigerrechte

Nach eigener Darstellung befasst sich Reinhard & Partner mit Forderungen, Vermögenswerten und Verfahrensabläufen. Dazu gehört die rechtliche Einordnung von Interessen im Insolvenzverfahren. Konkrete gerichtliche Bestellungen oder abgeschlossene Verwaltungserfolge sind durch die Startseite nicht belegt.

Privatinsolvenz

Für Privatpersonen nennt die Kanzlei die Prüfung von Möglichkeiten zur Schuldenregulierung und die Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens. Ausgangspunkt ist die individuelle finanzielle und rechtliche Situation.

Immobilien aus Verfahren

Angebote in Stuttgart und Umgebung

Auf ihrer Startseite führt die Kanzlei zum Abrufzeitpunkt sechs Immobilienangebote aus laufenden Verfahren auf. Genannt werden Wohnungen in Heslach, Gaisburg, Untertürkheim und Leonberg – darunter eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit etwa 42 m² und eine Maisonettewohnung mit etwa 94 m².

Diese Angaben beschreiben veröffentlichte Angebote, nicht nachgewiesene Verkäufe. Verfügbarkeit, Erwerbsbedingungen und Unterlagen sind direkt bei der Kanzlei zu prüfen; abgeschlossene Veräußerungen oder besondere Verkaufserfolge lassen sich daraus nicht ableiten.

Aktuelle Immobilien bei der Kanzlei

Team laut Kanzleiwebsite

  • Michael Reinhard · Rechtsanwalt
  • Alexander Schneider · Rechtsanwalt
  • Charlotte Altenberg · Rechtsanwältin

Namen und Berufsbezeichnungen gemäß Selbstdarstellung der Kanzlei; keine unabhängige Zulassungsprüfung durch Mandantencheck.

Typische Mandatsverläufe

Herkunft der Verläufe

Die folgenden Verläufe wurden von der Kanzlei im Zeitraum Juni bis Oktober 2026 redaktionell formuliert. Grundlage sind typische Konstellationen aus der Insolvenz- und Sanierungsberatung, nicht einzelne Mandate. Erfasst wurden Konstellation, Vorgehen und rechtliche Einordnung; die Texte wurden auf Rechtschreibung und Kürzung, nicht auf Inhalt bearbeitet.

Die Verläufe sind kanzleieigen erstellt und nicht durch eine dritte Plattform verifiziert. Sie tragen keine Bewertung, keine Sterne und keine Vergleichsnote. Namen sind gesetzt, nicht zugeordnet. Es werden keine Stimmen eingekauft, gefiltert oder nachträglich verändert. Stand: 28. Oktober 2026.

Unternehmensinsolvenz

Typischer Verlauf, redaktionell formuliert

Ausgangslage: Handwerksbetrieb mit zwölf Mitarbeitenden, ausbleibende Zahlungen zweier Auftraggeber, offene Löhne und Lieferantenrechnungen, Unsicherheit über die Antragspflicht.

Vorgehen: Prüfung der Fristen und Geschäftsführerpflichten, Priorisierung der offenen Posten, Zusammenstellung der Unterlagen für einen geordneten Antrag, Abstimmung mit Steuerberatung und Hausbank.

Einordnung: Entscheidend ist die Reihenfolge der Schritte. Haftungsfragen sind früh zu klären, nicht nach der Antragstellung.

Sanierung durch außergerichtlichen Vergleich

Typischer Verlauf, redaktionell formuliert

Ausgangslage: Dienstleistungsunternehmen mit mehreren Gläubigern, Forderungen unterschiedlicher Höhe und Fälligkeit, Fortführung noch tragfähig.

Vorgehen: Vollständiges Forderungsbild, Prüfung eines Verhandlungsrahmens, Entwurf einer Vergleichsvereinbarung, Begleitung der Einzelgespräche.

Einordnung: Ein Verfahren lässt sich vermeiden, solange die Fortführung trägt und die Gläubiger mitziehen. Trägt der Vergleich nicht, bleibt der Antrag.

Eigenverwaltung und Restrukturierungsplan

Typischer Verlauf, redaktionell formuliert

Ausgangslage: Mittelständischer Betrieb mit Sanierungsbedarf, Geschäftsführung will die Verfügungsbefugnis behalten.

Vorgehen: Prüfung der Voraussetzungen, Darstellung der Planstruktur, Benennung der Anforderungen an Fortführungsprognose und Gläubigerzustimmung.

Einordnung: Das Instrument setzt eine belastbare Prognose voraus. Fehlt sie, ist die Regelverwaltung der realistischere Weg.

Verwaltung und Gläubigerrechte

Typischer Verlauf, redaktionell formuliert

Ausgangslage: Gläubigerstellung in einem eröffneten Verfahren, Forderungsanmeldung steht aus, Formalia unklar.

Vorgehen: Prüfung der Anmeldevoraussetzungen, Aufbau der Anmeldung, Hinweise zu Fristen und Prüfungstermin, Einordnung der Rangfrage.

Einordnung: Fristen und Form entscheiden über die Berücksichtigung. Verspätete oder fehlerhafte Anmeldungen gehen regelmäßig ins Leere.

Privatinsolvenz, Erstberatung

Typischer Verlauf, redaktionell formuliert

Ausgangslage: Mehrere Gläubiger, unklare Gesamtforderung, keine Übersicht über Titel und Vollstreckungen, Unsicherheit über den Ablauf.

Vorgehen: Bestandsaufnahme, Unterlagenliste, Darstellung zweier Wege mit Vor- und Nachteilen, Benennung der Fristen.

Einordnung: Die Entscheidung bleibt beim Mandanten. Aufgabe der Beratung ist die geordnete Grundlage dafür, nicht die Entscheidung selbst.

Privatinsolvenz bei angespannter Terminlage

Typischer Verlauf, redaktionell formuliert

Ausgangslage: Dringender Fall, Pfändung angekündigt, Terminvergabe erst mit Vorlauf möglich.

Vorgehen: Sofortige Prüfung eines außergerichtlichen Vergleichs, parallel Vorbereitung der Verfahrensunterlagen, Priorisierung der vollstreckungsrelevanten Punkte.

Einordnung: Der Terminvorgriff ist die Schwachstelle. Wo er nicht vermeidbar ist, muss die Zwischenzeit durch vorbereitende Schritte überbrückt werden.

Immobilie aus einem Verfahren

Typischer Verlauf, redaktionell formuliert

Ausgangslage: Interessent für eine Eigentumswohnung aus einem laufenden Verfahren, Objekt in Untertürkheim, Erwerbsbedingungen und Unterlagenlage unklar.

Vorgehen: Bereitstellung der vorhandenen Unterlagen, Einordnung des Verfahrensstands, Benennung der Prüfpunkte vor einer Erklärung.

Einordnung: Solche Erwerbe haben eigene Fallstricke. Die Unterlagen sind vor jeder Erklärung zu prüfen, nicht danach.

Termin bei der Kanzlei anfragen

Fachinformationen für Stuttgart

Erstberatung vorbereiten: vier Schritte

  1. 1.

    Anliegen eingrenzen

    Beschreiben Sie, ob es um Ihr Unternehmen, private Schulden, eine Forderung oder ein Immobilienangebot geht. Weisen Sie auf laufende Fristen und dringende Schreiben hin.

  2. 2.

    Termin und Honorar klären

    Fragen Sie direkt bei der Kanzlei nach einem Termin, dem Beratungsumfang und der Vergütung. Dieses Verzeichnis vermittelt keine verbindliche Terminbestätigung.

  3. 3.

    Unterlagen zusammenstellen

    Halten Sie Forderungsübersichten, Einkommens- oder Unternehmensunterlagen und wichtige Schreiben bereit. Stimmen Sie die benötigten Dokumente vorab mit der Kanzlei ab.

  4. 4.

    Nächste Schritte festhalten

    Besprechen Sie nach der rechtlichen Einordnung Handlungsmöglichkeiten, Zuständigkeiten und Fristen. Lassen Sie sich bestätigen, welche weiteren Leistungen vom Mandat umfasst sind.

Allgemeine Vorbereitungshilfe, kein bestätigter interner Ablauf der Kanzlei.

Kosten & Abrechnung

Für Reinhard & Partner ist hier keine konkrete Honorarvereinbarung veröffentlicht. Klären Sie vor der Beauftragung, ob nach gesetzlicher Vergütung, Stundensatz oder einer anderen zulässigen Vereinbarung abgerechnet wird. Fragen Sie auch nach Umsatzsteuer, Auslagen und dem Umfang einer weiteren Vertretung.

Für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher gilt ohne Vergütungsvereinbarung nach § 34 RVG grundsätzlich eine Grenze von 190 Euro für die Beratungsgebühr. Das ist kein Kanzleipreis und kein pauschaler Gesamtbetrag einschließlich Steuern oder Auslagen.

Beratung und Kosten direkt anfragen

Häufige Fragen zum Insolvenzrecht

Was kostet eine erste Insolvenzberatung?

Die Kosten hängen von Umfang, Mandat und Vergütungsvereinbarung ab. Ohne Vereinbarung gilt für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher nach § 34 RVG grundsätzlich eine Gebührengrenze von 190 Euro; Umsatzsteuer und gegebenenfalls Auslagen können hinzukommen. Diese Grenze ist kein Preisangebot von Reinhard & Partner und gilt nicht pauschal für Unternehmen oder eine anschließende Vertretung. Fragen Sie vor dem Termin nach dem konkreten Honorar und dem enthaltenen Leistungsumfang.

Wann muss ein Geschäftsführer Insolvenz anmelden?

Für die in § 15a InsO genannten Verantwortlichen muss der Antrag ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden. Die äußersten Fristen liegen bei drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Das sind keine automatisch nutzbaren Wartezeiten. Ob eine Antragspflicht besteht und ob die Frist ausgeschöpft werden darf, muss anhand der konkreten Gesellschaft und Situation geprüft werden. Bei Warnsignalen sollte sofort fachlicher Rat eingeholt werden.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Die reguläre Abtretungsfrist beträgt nach § 287 InsO drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Vorbereitung einschließlich eines außergerichtlichen Einigungsversuchs findet vorher statt und hat keine einheitliche Dauer. Restschuldbefreiung setzt einen Antrag und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten voraus; nicht jede Forderung wird erfasst. Bei Wiederholungsverfahren können andere Regeln greifen. Deshalb sollte eine persönliche Zeitplanung zwischen Vorbereitung, Verfahrenseröffnung und möglicher Restschuldbefreiung unterscheiden, statt einen festen Gesamtablauf zu versprechen.

Welche Unterlagen brauche ich für den ersten Termin?

Für Privatpersonen sind eine Gläubigerliste, aktuelle Forderungsschreiben, Angaben zu Einkommen, Vermögen, Unterhaltspflichten und Pfändungen hilfreich. Unternehmen sollten zusätzlich Liquiditätsplanung, fällige Verbindlichkeiten, Kontostände, Jahresabschlüsse und wichtige Verträge bereithalten. Diese Liste ist allgemeine Orientierung und keine verbindliche Vorgabe der Kanzlei. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach der konkreten Unterlagenliste und dem vorgesehenen sicheren Übermittlungsweg. Fehlende Unterlagen sollten eine dringende rechtliche Erstabklärung nicht unnötig verzögern.

Ist vor der Verbraucherinsolvenz ein Einigungsversuch erforderlich?

§ 305 InsO verlangt für den Verbraucherinsolvenzantrag unter anderem eine Bescheinigung über einen erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuch. Dieser muss auf einem Plan beruhen, innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Antrag gescheitert sein und durch eine geeignete Person oder Stelle bescheinigt werden. Eine beliebige eigene Zahlungsanfrage reicht dafür nicht automatisch aus. Welche Stelle geeignet ist und ob das Verbraucherinsolvenzverfahren auf Ihre Situation passt, sollte vor Beginn der Vorbereitung geklärt werden.

Kann eine Sanierung eine Insolvenz vermeiden?

Eine außergerichtliche Lösung oder eine Restrukturierung kann unter geeigneten Voraussetzungen eine Perspektive eröffnen. Ob das möglich ist, hängt unter anderem von Liquidität, Finanzierung, Gläubigerzustimmung und dem wirtschaftlichen Geschäftsmodell ab. Eigenverwaltung ist dagegen ein Instrument innerhalb des Insolvenzverfahrens. Laufende Sanierungsverhandlungen setzen bestehende Antragspflichten nicht außer Kraft. Reinhard & Partner nennt diese Ansätze auf der Website; daraus folgt keine Zusage, dass eine Insolvenz im konkreten Fall verhindert werden kann.

Wie melde ich eine Forderung im Insolvenzverfahren an?

Die Forderungsanmeldung richtet sich nach § 174 InsO und erfolgt beim zuständigen Insolvenzverwalter. Grund und Betrag der Forderung müssen angegeben und durch geeignete Unterlagen nachvollziehbar gemacht werden. Beachten Sie gerichtliche Verfahrensinformationen und die konkrete Anmeldefrist. Sicherungsrechte oder besondere Forderungsarten können zusätzliche Fragen auslösen. Vor dem Versand von Unterlagen sollte die Zuständigkeit des Empfängers feststehen. Eine Anmeldung allein garantiert weder die Anerkennung der Forderung noch eine bestimmte Auszahlung.

Kann ich eine Immobilie aus einem Insolvenzverfahren kaufen?

Grundsätzlich können Immobilien im Rahmen eines Verfahrens veräußert werden. Der konkrete Erwerbsweg, die Verfügbarkeit und die Bedingungen hängen vom jeweiligen Objekt ab. Ein freihändiger Verkauf ist nicht dasselbe wie eine gerichtliche Zwangsversteigerung. Interessenten sollten unter anderem Grundbuch, Belastungen, Nutzungsstatus und gegebenenfalls Wohnungseigentumsunterlagen prüfen. Die Kanzleiwebsite nennt Angebote in Stuttgart und Leonberg; aktuelle Unterlagen und verbindliche Konditionen erhalten Sie direkt vom zuständigen Ansprechpartner, nicht aus diesem Verzeichnisprofil.

Rechtsgrundlagen & Einordnung

Allgemeine Informationen, keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind der aktuelle Gesetzestext und Ihr konkreter Sachverhalt. Kanzleiangaben stammen aus deren öffentlicher Selbstdarstellung.