Herkunft der Verläufe
Die folgenden Verläufe wurden von der Kanzlei im Zeitraum Juni bis Oktober 2026 redaktionell formuliert. Grundlage sind typische Konstellationen aus der Insolvenz- und Sanierungsberatung, nicht einzelne Mandate. Erfasst wurden Konstellation, Vorgehen und rechtliche Einordnung; die Texte wurden auf Rechtschreibung und Kürzung, nicht auf Inhalt bearbeitet.
Die Verläufe sind kanzleieigen erstellt und nicht durch eine dritte Plattform verifiziert. Sie tragen keine Bewertung, keine Sterne und keine Vergleichsnote. Namen sind gesetzt, nicht zugeordnet. Es werden keine Stimmen eingekauft, gefiltert oder nachträglich verändert. Stand: 28. Oktober 2026.
Unternehmensinsolvenz
Typischer Verlauf, redaktionell formuliert
Ausgangslage: Handwerksbetrieb mit zwölf Mitarbeitenden, ausbleibende Zahlungen zweier Auftraggeber, offene Löhne und Lieferantenrechnungen, Unsicherheit über die Antragspflicht.
Vorgehen: Prüfung der Fristen und Geschäftsführerpflichten, Priorisierung der offenen Posten, Zusammenstellung der Unterlagen für einen geordneten Antrag, Abstimmung mit Steuerberatung und Hausbank.
Einordnung: Entscheidend ist die Reihenfolge der Schritte. Haftungsfragen sind früh zu klären, nicht nach der Antragstellung.
Sanierung durch außergerichtlichen Vergleich
Typischer Verlauf, redaktionell formuliert
Ausgangslage: Dienstleistungsunternehmen mit mehreren Gläubigern, Forderungen unterschiedlicher Höhe und Fälligkeit, Fortführung noch tragfähig.
Vorgehen: Vollständiges Forderungsbild, Prüfung eines Verhandlungsrahmens, Entwurf einer Vergleichsvereinbarung, Begleitung der Einzelgespräche.
Einordnung: Ein Verfahren lässt sich vermeiden, solange die Fortführung trägt und die Gläubiger mitziehen. Trägt der Vergleich nicht, bleibt der Antrag.
Eigenverwaltung und Restrukturierungsplan
Typischer Verlauf, redaktionell formuliert
Ausgangslage: Mittelständischer Betrieb mit Sanierungsbedarf, Geschäftsführung will die Verfügungsbefugnis behalten.
Vorgehen: Prüfung der Voraussetzungen, Darstellung der Planstruktur, Benennung der Anforderungen an Fortführungsprognose und Gläubigerzustimmung.
Einordnung: Das Instrument setzt eine belastbare Prognose voraus. Fehlt sie, ist die Regelverwaltung der realistischere Weg.
Verwaltung und Gläubigerrechte
Typischer Verlauf, redaktionell formuliert
Ausgangslage: Gläubigerstellung in einem eröffneten Verfahren, Forderungsanmeldung steht aus, Formalia unklar.
Vorgehen: Prüfung der Anmeldevoraussetzungen, Aufbau der Anmeldung, Hinweise zu Fristen und Prüfungstermin, Einordnung der Rangfrage.
Einordnung: Fristen und Form entscheiden über die Berücksichtigung. Verspätete oder fehlerhafte Anmeldungen gehen regelmäßig ins Leere.
Privatinsolvenz, Erstberatung
Typischer Verlauf, redaktionell formuliert
Ausgangslage: Mehrere Gläubiger, unklare Gesamtforderung, keine Übersicht über Titel und Vollstreckungen, Unsicherheit über den Ablauf.
Vorgehen: Bestandsaufnahme, Unterlagenliste, Darstellung zweier Wege mit Vor- und Nachteilen, Benennung der Fristen.
Einordnung: Die Entscheidung bleibt beim Mandanten. Aufgabe der Beratung ist die geordnete Grundlage dafür, nicht die Entscheidung selbst.
Privatinsolvenz bei angespannter Terminlage
Typischer Verlauf, redaktionell formuliert
Ausgangslage: Dringender Fall, Pfändung angekündigt, Terminvergabe erst mit Vorlauf möglich.
Vorgehen: Sofortige Prüfung eines außergerichtlichen Vergleichs, parallel Vorbereitung der Verfahrensunterlagen, Priorisierung der vollstreckungsrelevanten Punkte.
Einordnung: Der Terminvorgriff ist die Schwachstelle. Wo er nicht vermeidbar ist, muss die Zwischenzeit durch vorbereitende Schritte überbrückt werden.
Immobilie aus einem Verfahren
Typischer Verlauf, redaktionell formuliert
Ausgangslage: Interessent für eine Eigentumswohnung aus einem laufenden Verfahren, Objekt in Untertürkheim, Erwerbsbedingungen und Unterlagenlage unklar.
Vorgehen: Bereitstellung der vorhandenen Unterlagen, Einordnung des Verfahrensstands, Benennung der Prüfpunkte vor einer Erklärung.
Einordnung: Solche Erwerbe haben eigene Fallstricke. Die Unterlagen sind vor jeder Erklärung zu prüfen, nicht danach.