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Reinhard & Partner · Fachinformation

Privatinsolvenz in Stuttgart

Eine Überschuldung im privaten Bereich betrifft nicht nur Zahlen, sondern oft auch Alltag und Familie. Die Kanzlei Reinhard & Partner nennt die Prüfung von Schuldenregulierung und die Vorbereitung einer Privatinsolvenz als Teil ihres Angebots.

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Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Für einen Verbraucherinsolvenzantrag sieht § 305 InsO unter anderem die Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle über einen erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuch vor. Der Versuch muss auf einem Plan beruhen und innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Antrag gescheitert sein. Wer früher selbstständig war, sollte zusätzlich klären lassen, ob überhaupt das Verbraucherinsolvenzverfahren einschlägig ist.

Restschuldbefreiung ist an Voraussetzungen gebunden

Die reguläre Abtretungsfrist beträgt nach § 287 InsO drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das bedeutet nicht, dass jede Schuld automatisch nach drei Jahren erlischt. Antrag, Mitwirkung und weitere gesetzliche Pflichten sind zu beachten; bestimmte Forderungen sind nach § 302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Sonderregeln können insbesondere bei einem erneuten Verfahren gelten.

Die finanzielle Situation vollständig erfassen

Vor einer Beratung empfiehlt sich eine Übersicht aller Gläubiger, Forderungen, Einnahmen und Vermögenswerte. Auch Mahnungen, Vollstreckungsunterlagen, Unterhaltspflichten und bestehende Pfändungen sind relevant. Eine vollständige Übersicht hilft, geeignete Schritte zu besprechen. Verfahrenskosten, mögliche Stundung und Beratungskosten sollten gesondert geklärt werden.

Fachinformationen für Stuttgart

Rechtsgrundlagen & Einordnung

Allgemeine Informationen, keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind der aktuelle Gesetzestext und Ihr konkreter Sachverhalt. Kanzleiangaben stammen aus deren öffentlicher Selbstdarstellung.