Reinhard & Partner · Fachinformation
Sanierung & Restrukturierung in Stuttgart
Nicht jede wirtschaftliche Krise führt zwangsläufig zu einer Abwicklung. Nach ihrer Selbstdarstellung prüft Reinhard & Partner Ansätze wie außergerichtliche Einigung, Eigenverwaltung und Restrukturierungsplan.
Kanzlei kontaktierenAußergerichtliche Lösungen prüfen
Eine Einigung mit Gläubigern kann beispielsweise Zahlungsmodalitäten oder Forderungsverzichte betreffen. Ob sie tragfähig ist, hängt von Liquidität, wirtschaftlicher Perspektive und Zustimmung der Beteiligten ab. Die Prüfung einer Sanierung ersetzt keine Kontrolle möglicher Insolvenzantragspflichten. Zusagen über Erfolg, Dauer oder den Erhalt sämtlicher Arbeitsplätze wären ohne Prüfung des Einzelfalls nicht belastbar.
Eigenverwaltung und Restrukturierungsplan
Eigenverwaltung findet innerhalb eines Insolvenzverfahrens unter gesetzlichen Voraussetzungen statt. Das StaRUG bietet einen anderen rechtlichen Rahmen für bestimmte Restrukturierungen. Diese Instrumente sind nicht beliebig austauschbar. Eine Beratung sollte Ausgangslage, Finanzierung, Gläubigerstruktur und die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen gegenüberstellen, statt vorschnell ein Verfahren auszuwählen.
Eine belastbare Entscheidungsgrundlage
Für Sanierungsgespräche sind eine aktuelle Liquiditätsplanung, eine Beschreibung des Geschäftsmodells und eine Übersicht wesentlicher Gläubiger hilfreich. Auch Verträge, Sicherheiten, Personalstruktur und laufende Verhandlungen können entscheidend sein. Die konkrete Vorgehensweise und Vergütung müssen mit der beauftragten Kanzlei abgestimmt werden.
Fachinformationen für Stuttgart
Rechtsgrundlagen & Einordnung
Allgemeine Informationen, keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind der aktuelle Gesetzestext und Ihr konkreter Sachverhalt. Kanzleiangaben stammen aus deren öffentlicher Selbstdarstellung.