Reinhard & Partner · Fachinformation
Unternehmensinsolvenz in Stuttgart
Wenn Zahlungsfähigkeit und Fortbestand eines Unternehmens infrage stehen, müssen wirtschaftliche Informationen und rechtliche Pflichten gemeinsam betrachtet werden. Reinhard & Partner nennt Unternehmensinsolvenz als Tätigkeitsfeld auf der Kanzleiwebsite.
Kanzlei kontaktierenZahlungsunfähigkeit und Überschuldung unterscheiden
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind unterschiedliche Insolvenzgründe. Offene Rechnungen allein beantworten die rechtliche Frage noch nicht. Für eine Einordnung sind unter anderem fällige Verbindlichkeiten, verfügbare Zahlungsmittel und eine belastbare Planung erforderlich. Geschäftsführer sollten finanzielle Warnsignale nicht erst abklären lassen, wenn der Geschäftsbetrieb bereits stillsteht.
Antragspflichten rechtzeitig prüfen
§ 15a InsO verpflichtet die dort genannten Verantwortlichen zur Antragstellung ohne schuldhaftes Zögern. Die äußersten Fristen betragen drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Diese Fristen sind keine pauschale Wartezeit: Ob und wie lange sie ausgeschöpft werden dürfen, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Nicht jede Unternehmensform unterliegt derselben Antragspflicht.
Unterlagen für die erste Einordnung
Hilfreich sind aktuelle Liquiditätsübersichten, eine Liste fälliger Verbindlichkeiten, Kontostände, Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen. Hinzu kommen Verträge, Sicherheiten, offene Steuer- und Sozialabgaben sowie Informationen zu Beschäftigten. Diese Unterlagenliste ist allgemeine Orientierung; die Kanzlei sollte vor dem Termin bestätigen, welche Dokumente sie konkret benötigt.
Fachinformationen für Stuttgart
Rechtsgrundlagen & Einordnung
Allgemeine Informationen, keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind der aktuelle Gesetzestext und Ihr konkreter Sachverhalt. Kanzleiangaben stammen aus deren öffentlicher Selbstdarstellung.